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Landesparteitag 2018
Der ordentliche Landesparteitag 2018 wird gem. § 4 Landessatzung für den 14. April 2018 einberufen.
10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) | Beginn des Landesparteitages
Vorläufige Tagesordnung:
- Eröffnung
- Wahl des Tagungspräsidiums
- Beschluss über die Geschäftsordnung
- Beschluss über die Tagesordnung
- Wahl der Mandatsprüfungs- und Zählkommission
- Berichte
- Wahl des SPD-Landesvorstandes
- Antragsberatung und Beschlussfassung
- Schlusswort
Das Antragsbuch zum Download: Antragsbuch zum Landesparteitag in Bad Fallingbostel
Der Antragsschluss wurde auf Freitag, den 16. Februar 2018 (24.00 Uhr) festgelegt. Antragsberechtigt zum Landesparteitag sind gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung und Wahlordnung des SPD Landesverbandes die Ortsvereine, die Unterbezirke, die Bezirke, der Landesvorstand, die auf Landesebene organisierten Arbeitsgemeinschaften und Foren.